Konkrete Aufzeichnungen über das Zolhaus finden sich in den Akten des Stadtarchivs ab dem 20. Jahrhundert: Das alte Pflasterzollhaus an der Luitpoldstraße wird am 28.04.1902 vollständig abgebrochen, um die Luitpoldstraße zu verbreitern.
„Pflasterzoll“ wurde die kommunale Abgabe bezeichnet, die für die Benutzung der gepflastern Straßen und Wege erhoben wurde. Einheimische mussten diese Abgabe nicht zahlen.
Die Gemeinde kauft am 02.03.1906 von der Bahn die Grundrestflächen des ehemaligen Ammersdörfer’schen Grundstückes (nun Eisenbahnärar) als Grundstück für ein neues Pflasterzollhaus für 112 Mark.
Im Juli 1906 wird in einer gemeinsame Sitzung des Magistratrats und des Collegiums der Gemeindebevollmächtigten der Bau eines Pflasterzollhauses beschlossen. Im Zollvereinigungsvertrag von 1833 wurde der Pflasterzoll für das Deutsche Reich aufgehoben; Bayern bildete jedoch eine Ausnahme. Der Pflasterzoll wird in Treuchtlingen noch im Jahr 1926 erhoben.